AGB zum DOWNLOAD HIER
ALLGEMEINE
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN PENZENSTADLER GMBH.
1. Unsere Lieferungen und Leistungen und Angebote erfolgen
ausschließlich aufgrund der nachfolgenden Bedingungen.
Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen,
auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart
sind.
2. Der Auftragnehmer (PENZenstadler GmbH) wiederspricht
hiermit ausdrücklich allen fremden Geschäftsbedingungen
und erklärt, nur aufgrund seiner eigenen AGB kontrahieren
zu wollen.
3. Verträge gelten als abgeschlossen, wenn der
Auftragnehmer nach Erhalt der Bestellung eine schriftliche
Auftragsbestätigung ausgesandt hat und dieser Auftragsbestätigung
vom Auftraggeber nicht binnen fünf Tagen schriftlich
widersprochen wurde.
4. Die Gefahr geht mit Übergabe unserer Lieferung/Leistung
an den Frächter oder Versandführer auf den
Auftraggeber über. Der Versand erfolgt immer auf
Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
5. Sofern nichts anderes vereinbart, beginnt die Liefer-/Leistungsfrist
frühestens mit dem spätesten der nachfolgenden
Zeitpunkte:
a) Datum der Auftragsbestätigung
b) Datum der Erfüllung aller dem Auftraggeber obliegenden
Voraussetzungen
c) Datum, an dem der Auftragnehmer eine vereinbarte
Anzahlung oder Sicherheitsleistung erhält.
6. Die Preise gelten zuzüglich Versandkosten und
Spesen. Wesentliche Änderungen der zur Auftragserteilung
bestehenden Berechnungsgrundlagen berechtigen den Auftagnehmer,
ein höheres als das vereinbarte Entgelt zu fordern.
7. Bei Zahlungsverzug werden 12 % p.a. vereinbart.
Der Auftraggeber haftet dem Auftragnehmer für alle
durch Zahlungsverzug entstandenen zweckmäßigen
und notwendigen Kosten, so beispielsweise für Aufwendungen
für Mahnungen, Inkassoversuche, Lagerkosten und
gerichtliche oder außergerichtliche Rechtsanwaltskosten.
8. Bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber
behält sich der Auftragnehmer sein Eigentumsrecht
am Lieferungs-/Leistungs-/Kaufgegenstand vor. Der Auftragnehmer
hat alle erforderlichen Vorschriften zur Wahrung des
Eigentumsvorbehaltes einzuhalten.
9. Mängel und Schäden hat der Auftraggeber
bei sonstigem Verlust seines Anspruches unverzüglich
nach Lieferung schriftlich bekannt zu geben. Die Gewährleistungsfrist
wird einvernehmlich mit drei Monaten beschränkt
und beginnt ab Gefahrübergang im Sinn dieser AGB.
10. Der Auftragnehmer haftet ausschließlich für
vorsätzliche oder grob Fahrlässig herbeigeführte
Schäden. Eine Haftung durch Schäden, die durch
leichte Fahrlässigkeit entstanden sind, ist ausgeschlossen.
11. Ist eine Lieferung/Leistung aus vom Auftraggeber
zu vertretenen Gründen nicht möglich oder
hält der Auftraggeber eine im obliegende gesetzliche
oder vertragliche Verpflichtung gegenüber dem Auftragnehmer
nicht ein, so ist letzterer berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten, wobei der Auftraggeber dem Auftragnehmer
alle dadurch entstehenden Nachteile, auch den entgangenen
Gewinn, zu ersetzen hat.
12. Der Auftragnehmer haftet dafür, dass durch
Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Modelle und weitere
Spezifikationen nicht im Schutzrechte Dritter eingegriffen
wird. Software, Ausführungsunterlagen, Pläne,
Skizzen, technische Unterlagen, Konstruktionsunterlagen
und technische Ausführungen bleiben das ausschließliche
geistige Eigentum des Auftragnehmers und genießen
urheberrechtlichen Schutz. Jede nicht ausdrücklich
eingeräumte Vervielfältigung, Verbreitung,
Nachahmung, Bearbeitung und Verwertung oder ähnliches
ist unzulässig.
13. Die Vertragsteile vereinbaren die Anwendung österreichischen
Rechts unter Ausschluss UN-Kaufrechts. Die Vertragsteile
vereinbaren weiteres als Gerichtsstand für alle
sich aus diesem oder künftigen Verträgen ergebenen
Streitigkeiten das für den Sitz des Auftragnehmers
örtlich und sachlich zuständige Gericht. Der
Auftragnehmer ist auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand
des Auftraggebers zu klagen.
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